Häufige Fragen
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Die staatliche Förderung für Wärmepumpen (Heizungsförderung) in Deutschland wird über die KfW abgewickelt und kann bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit) betragen. Das Prinzip basiert auf verschiedenen Bausteinen, die sich kombinieren lassen.
Die Förderbausteine im Überblick:
- Basisförderung: 30 % Zuschuss für den Heizungstausch.
- Klimageschwindigkeits-Bonus: zusätzliche 20 % beim Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Ölheizung (gilt aktuell bis Ende 2028).
- Einkommens-Bonus: weitere 30 % für Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro, sofern die Immobilie selbst bewohnt wird.
- Effizienz-Bonus: 5 % extra für besonders umweltfreundliche Wärmepumpen (z. B. Nutzung natürlicher Kältemittel wie R290).
So läuft der Antrag ab:
- Energieberater einbinden: Beauftragen Sie einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten.
- Angebot einholen: Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb ein Angebot inklusive einer sogenannten BZA-Nummer (Bestätigung zum Antrag) erstellen. Wichtig: Schließen Sie den Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung bezüglich der Förderzusage ab.
- Antrag stellen: Registrieren und beantragen Sie den Zuschuss im KfW-Zuschussportal, bevor die Arbeiten beginnen.
- Einbau durchführen: Nach Erhalt der Förderzusage kann die Wärmepumpe eingebaut und in Betrieb genommen werden.
- Nachweise hochladen: Laden Sie nach Abschluss der Installation die Rechnungen und den hydraulischen Abgleich im Portal hoch, um die Auszahlung zu erhalten.
05 · Datenschutz
Datenschutz & rechtliche Fragen
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06 · Support
Support & Kontakt
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